Bebauungsplan 7-82b - „Polizeidienststelle“, Götzstraße 36

Erläuterungen zum Vorgang

Für das Grundstück Götzstraße 36 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof (Geltungsbereich vgl. Planausschnitt) legt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen den Entwurf des Bebauungsplans 7-82b aus.

Im Plangebiet sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Neubaus für den Polizeiabschnitt 44 geschaffen werden. Der bisherige Standort auf dem Grundstück Götzstraße 6 soll aufgegeben werden. Der Planentwurf liegt mit Begründung öffentlich aus. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Vom 16.08.2021 bis einschließlich 17.09.2021 können Sie den Bebauungsplan 7-82b sowie die dazugehörige Begründung einsehen. Sie können eine Stellungnahme abgeben, die mit den anderen öffentlichen und privaten Belangen abgewogen wird. Bitte achten Sie unbedingt darauf, die Frist einzuhalten, sonst kann Ihre Stellungnahme unberücksichtigt bleiben.

Es wird zusätzlich am 28.08.2021 von 12:00-16:00 Uhr im Rahmen eines „Infotags“ zum Programm Nachhaltige Erneuerung in der Neuen Mitte Tempelhof vor der Bezirkszentralbibliothek Tempelhof-Schöneberg, Götzstraße 8-12, 12099 Berlin eine Informationsveranstaltung zu dem Bebauungsplanentwurf stattfinden.

Der Bebauungsplanentwurf 7-82b stellt den ersten Baustein im Rahmen der städtebaulichen Neuordnung im Stadtumbaugebiet "Neue Mitte Tempelhof" dar.
Weitere Informationen hierzu unter:

https://www.berlin.de/neue-mitte-tempelhof/

Basis-Angaben zum Vorgang

ID
3987
Fortschritt
Abgeschlossen mit Bescheid Abgeschlossen mit Bescheid
Themen
B-Plan
Verfahrensart
Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungspläne
Vorgangsart
Antrag
Orte

Götzstr. 36
Berlin 12099
Deutschland

Tempelhof-Schöneberg

Bearbeitung des Verfahrens

Frist für Ehrenamtliche

Termine und Auslegung

Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wird gemäß § 3 Absatz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes im Internet durchgeführt.

Sie können sich hier online äußern.

Die Unterlagen werden zusätzlich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Dienstgebäude Fehrbelliner Platz 4, Raum 106, 10707 Berlin ausgelegt.

Für eine Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen ist aufgrund der Maßnahmen zum Infektionsschutz eine vorherige Terminvereinbarung per Telefon unter 90139-4831 oder 90139-4220 bzw. per E-Mail (unter: 7-82b@sensw.berlin.de) erforderlich.

Vom 16.08.2021 bis einschließlich 17.09.2021

Die Einsichtnahme in die Unterlagen vor Ort kann – nach telefonischer Vereinbarung unter 030 / 90139-4831 oder 030 / 90139-4220 bzw. per E-Mail unter 7-82b@sensw.berlin.de – von Montag bis Mittwoch von 8:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 8:00 bis 17:30 Uhr und Freitag von 8:00 bis 14:00 Uhr erfolgen – nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten. Die Beantwortung von Fragen erfolgt ausschließlich telefonisch bzw. per E-Mail.

Eingangsinfos

Eingangsdatum

Ausgangsinfos