Bebauungsplan 3-65,südlich des Grundstückes Heinersdorfer Straße 14, „Grundschule Heinersdorfer Straße“
Erläuterungen zum Vorgang
Für eine Teilfläche des Geländes zwischen Heinersdorfer Straße, südlich des Grundstückes Heinersdorfer Straße 14 und nördlich des Schmöckpfuhlgrabens im Bezirk Pankow, Ortsteil Blankenburg (Geltungsbereich vgl. Planausschnitt) legt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen den Entwurf des Bebauungsplans 3-65 aus.
Dem Bebauungsplan 3-65 sind zum Ausgleich von Eingriffen in das Landschaftsbild sowie in die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts gemäß § 1a Absatz 3 Baugesetzbuch Flächen des Leitprojekts „Malchower Auenlandschaft“ im Teilraum „Neue Wiesen“, westlich der Straße Am Luchgraben und südlich des Baches Laake (vgl. Planausschnitt) sowie im Teilraum „Südliche Feldflur“, südöstlich der Malchower Chaussee und nördlich der Darßer Straße, im Bezirk Pankow, Ortsteil Stadtrandsiedlung Malchow (vgl. Planausschnitt) zugeordnet.
Im Plangebiet sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer 4-zügigen Grundschule mit Freiflächen, einer Sporthalle und Außensportflächen (Gemeinbedarfsfläche) geschaffen werden. Daneben werden Flächen für eine übergeordnete Fuß- und Radwegeverbindung (Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung) sowie die langfristig angestrebte Verbreiterung der Heinersdorfer Straße gesichert (Straßenverkehrsfläche). Der Planentwurf liegt mit Begründung und Umweltbericht öffentlich aus.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Schutzgut Fläche: Angaben zum Flächenverbrauch und zum Erfordernis der Umwandlung landwirtschaftlicher Fläche;
- Schutzgüter Boden und Wasser: Auswirkungen der zusätzlichen Versiegelungen auf die Bodenfunktionen und den Wasserhaushalt, Umgang mit Bodenbelastungen, Regenwasserkonzept, Boden- und Baugrunduntersuchung;
- Schutzgut Klima und Luft: Auswirkungen der geplanten Bebauung auf die stadtklimatischen Funktionen und den Luftaustausch unter Berücksichtigung des Klimawandels, gutachterliche Stellungnahme zum Schutzgut Klima;
- Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Auswirkungen der geplanten Bebauung auf den Lebensraum von Tieren und Pflanzen, Erfassung der Biotoptypen und des Baumbestands, faunistische Untersuchung der Arten(gruppen) Fledermäuse, Brutvögel, Reptilien (Zauneidechsen), Amphibien, Altholz-Käfer, Laufkäfer, Spinnen, Tagfalter und Heuschrecken, Artenschutzrechtliche Betrachtung;
- Schutzgut Landschaft und Orts- und Landschaftsbild: Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das Orts- und Landschaftsbild;
- Eingriffe in Natur und Landschaft: Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung unter Berücksichtigung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich am Ort des Eingriffs und an anderer Stelle;
- Schutzgut Mensch: Auswirkungen auf die Versorgung mit Grün-, Spielplatz- und Sportflächen, Schalltechnische Untersuchung zu Auswirkungen des Verkehrs- und Sportlärms auf die geplante Nutzung und die Nachbarschaft, Auswirkung der Planung auf die Luftqualität, Auswirkungen von Licht auf die Nachbarschaft.
Basis-Angaben zum Vorgang
Heinersdorfer Straße 14
südlich des Grundstückes Heinersdorfer Straße 14 und nördlich des Schmöckpfuhlgrabens
Berlin 13129
Deutschland
Bearbeitung des Verfahrens
Termine und Auslegung
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/b-planverfahren/de/oeffau…
Vom 02.11.2021 bis einschließlich 03.12.2021 können Sie den Entwurf des Bebauungsplans einsehen und eine Stellungnahme abgeben, die mit den anderen öffentlichen und privaten Belangen abgewogen wird. Bitte achten Sie unbedingt darauf, die Frist einzuhalten. Sonst kann Ihre Stellungnahme unberücksichtigt bleiben.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wird gemäß § 3 Absatz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes im Internet durchgeführt.
Die Unterlagen werden zusätzlich in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Raum 105, Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin, ausgelegt
Die Einsichtnahme in die Unterlagen vor Ort kann - nach telefonischer Vereinbarung unter 90139-4888 oder 90139-4829 bzw. per E-Mail unter: 3-65@sensw.berlin.de - von Montag bis Mittwoch von 09:00 bis 17.00 Uhr, Donnerstag 09:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 09:00 bis 15:30 Uhr erfolgen – nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich telefonisch bzw. per E-Mail.