Bebauungsplan 12-64: Frühzeitige - Granatenstraße, etc. und Bahnanlagen

Erläuterungen zum Vorgang

Der Bebauungsplan 12-64 sieht im westlichen Teilbereich ein Urbanes Gebiet und im östlichen Teilbereich Gewerbegebiete vor. Dadurch schafft er im westlichen Teilbereich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnungsbau, welche nach momentan geltenden Planungsrecht nicht möglich ist. Zusätzlich werden dadurch im gesamten Geltungsbereich der Erhalt bestehender und die Ansiedlung neuer Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe ermöglicht.

Das Gelände zwischen Bürgerstraße, Provinzstraße, Granatenstraße und Bahnanlagen sowie für die Granatenstraße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf

 

Basis-Angaben zum Vorgang

ID
4049
Fortschritt
Abgeschlossen Abgeschlossen
Themen
B-Plan
Verfahrensart
Bebauungsplan frühzeitig
Vorgangsart
Antrag
Orte

Granatenstraße
Bürgerstraße, Provinzstraße, Bahnanlagen
Berlin 13409
Deutschland

Reinickendorf

Bearbeitung des Verfahrens

Frist für Ehrenamtliche

Termine und Auslegung

Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen

Der Bebauungsplanentwurf wird in der Zeit vom 17. November 2021 bis einschließlich 17. Dezember 2021 im Internet nach § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) sowie auf der Beteiligungsplattform des Landes Berlins unter: http://mein.berlin.de bereitgehalten. Eine kostenlose Versendung der Unterlagen auf dem Postweg oder per E-Mail ist auf Anfrage nach § 3 Abs. 2 PlanSiG im Zeitraum der Beteiligung vom 17. November 2021 bis einschließlich 17. Dezember 2021 möglich.

Aus Gründen des Infektionsschutzes kann eine Einsichtnahme in die Unterlagen vor Ort im Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz, 2. Etage, Rathaus, Eichborndamm 215, 13437 Berlin, nicht durchgeführt werden. Es gelten die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung in der jeweils gültigen Fassung).

Fragen zum Verfahren oder zu Inhalten des Bebauungsplanentwurfes können nur telefonisch unter 90294-3059 oder 90294-3014 während der Dienststunden von Montag bis Mittwoch von 9.00 bis 14.00 Uhr, Donnerstag von 11.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 14.00 Uhr oder per Mail unter: stadtplanung@reinickendorf.berlin.de gestellt werden. Diese werden zeitnah fernmündlich beziehungsweise per E-Mail beantwortet.

Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Ihre Stellungnahmen können Sie formlos per Post an das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz, Stapl A 6/Lönneker, Eichborndamm 215, 13437 Berlin oder per Mail an stadtplanung@reinickendorf.berlin.de oder über das auf dieser Seite befindliche Onlineformular abgeben.

https://www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/st…

Eingangsinfos

Eingangsdatum

Ausgangsinfos