Bebauungsplan 12-44, Alter Wiesenweg 17/125, KGA „Neuland II“ - frühzeitige

Erläuterungen zum Vorgang

Der Bebauungsplan 12-44 soll die rechtsverbindliche Grundlage für eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung im Plangebiet herstellen. Aufbauend auf den übergeordneten Planungsvorgaben des Flächennutzungsplans verfolgt der Bebauungsplan die Intention der planungsrechtlichen Sicherung der ehemals kleingärtnerisch genutzten Fläche und heutigen Eigentümer-Kolonie Alter Wiesenweg als allgemeines Wohngebiet in offener Bauweise, um den durchgrünten und aufgelockerten Charakter der Siedlung und seiner Umgebung beizubehalten. Darüber hinaus verfolgt der Bebauungsplan 12-44 das Ziel, die Regenwasserbewirtschaftung innerhalb des Plangebietes zu regeln, um diese insbesondere während Starkregenereignissen zu sichern.
Ein weiteres Planungsziel besteht in der planungsrechtlichen Sicherung der Kleingartenanlage „Neuland II“.

Geltungsbereich Die Grundstücke Alter Wiesenweg 17/125, die Kleingartenanlage „Neuland II“ sowie eine Teilfläche der Straße Alter Wiesenweg (Flurstück 302 teilweise) Art der Beteiligung Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Der Bebauungsplanentwurf wird in der Zeit vom 11 Oktober bis einschließlich 05. November 2021 im Internet nach § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) sowie auf der Beteiligungsplattform des Landes Berlins unter: http://mein.berlin.de bereitgehalten. Eine kostenlose Versendung der Unterlagen per Email bzw. auf dem Postweg ist auf Anfrage nach § 3 Abs. 2 PlanSiG im Zeitraum der Beteiligung vom 11. Oktober 2021 bis einschließlich 05. November 2021 möglich.

Basis-Angaben zum Vorgang

ID
4027
Fortschritt
Abgeschlossen Abgeschlossen
Themen
B-Plan
Verfahrensart
Bebauungsplan frühzeitig
Vorgangsart
Antrag
Orte

Alter Wiesenweg 17/125
die Kleingartenanlage „Neuland II“ sowie eine Teilfläche der Straße Alter Wiesenweg (Flurstück 302 teilweise)
Berlin 13629
Deutschland

Reinickendorf

Bearbeitung des Verfahrens

Frist für Ehrenamtliche

Termine und Auslegung

Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen

Der Bebauungsplanentwurf wird in der Zeit vom 11 Oktober bis einschließlich 05. November 2021 im Internet nach § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) sowie auf der Beteiligungsplattform des Landes Berlins unter: http://mein.berlin.de bereitgehalten. Eine kostenlose Versendung der Unterlagen per Email bzw. auf dem Postweg ist auf Anfrage nach § 3 Abs. 2 PlanSiG im Zeitraum der Beteiligung vom 11. Oktober 2021 bis einschließlich 05. November 2021 möglich. Aus Gründen des Infektionsschutzes kann eine Einsichtnahme in die Unterlagen vor Ort im Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz, 2. Etage, Rathaus, Eichborndamm 215, 13437 Berlin, nicht durchgeführt werden.
Es gelten die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung in der jeweils gültigen Fassung).

Fragen zum Verfahren oder zu Inhalten des Bebauungsplanentwurfes können nur telefonisch unter 90294-3049 oder 90294-3014 während der Dienststunden von Montag bis Mittwoch von 9.00 bis 14.00 Uhr, Donnerstag von 11.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 14.00 Uhr oder per Mail unter: stadtplanung@reinickendorf.berlin.de gestellt werden. Diese werden zeitnah fernmündlich beziehungsweise per E-Mail beantwortet.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Eingangsinfos

Eingangsdatum

Ausgangsinfos