Bebauungsplan 1-81, Uferweg Spree, zwischen Brückenstr. und Michaelkirchstr.
Erläuterungen zum Vorgang
Mit dem Bebauungsplan 1-81 soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung eines Uferwegs entlang der Spree geschaffen werden. Der Planentwurf liegt mit Begründung sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich aus. Bitte beachten Sie auch die formell verbindliche Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin vom 5. Juni 2020, Seite 3022-3023. Geltungsbereich Bebauungsplans 1-81 für die zwischen Brückenstraße und Michaelkirchstraße an die Spree angrenzenden Grundstücke Brückenstraße 6 (tlw.), Hinter Rungestraße 22, 21C, 21F, Köpenicker Straße 60, 70, 73, Rungestraße 18A (tlw.) und die Flurstücke 41, 42 (tlw.), 284 (tlw.) sowie die Grundstücke Hinter Rungestraße 19 und 20 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwi… Verfahren Das Verfahren wird gemäß § 13 a des Baugesetzbuchs als beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 des Baugesetzbuchs durchgeführt. Auslegungsort: „Stadtteilladen dialog 101“ in der Köpenicker Straße 101, 10179 Berlin (U-Bahnhof Heinrich-Heine-Straße). Es gelten die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus-SARS-CoV-2 (SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung in der jeweils gültigen Fassung).
Basis-Angaben zum Vorgang
Brückenstraße 6
Rungestraße 22, 21C, 21F, Köpenicker Straße 60, 70, 73, Rungestraße 18A, Flurstücke 41, 42, 284, Rungestraße 19 und 20
Berlin 10179
Deutschland