B-Plan XXI-40c "Magerviehhof"
Erläuterungen zum Vorgang
Mit der Festsetzung des Bebauungsplanes XXI-40c sollen für den südlichen Teil des ehemaligen Magerviehhofes eine geordnete und denkmalgerechte städtebauliche Entwicklung sowie die erforderliche Erschließung gesichert werden. Darüber hinaus sollen städtebauliche Missstände, die sich aus den zurückliegenden Nutzungen und den zum Teil verfallenen baulichen Anlagen auf dem Gelände gebildet haben, behoben und langfristig vermieden werden.
Bereits in der jüngeren Vergangenheit wurden in Anlehnung und Ergänzung der baulichen Strukturen entlang der Beilsteiner Straße Teilflächen des Geltungsbereichs mit Einfamilienhäusern bebaut.
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) geführt. Eine städtebaulich geordnete Entwicklung des Bereiches gemäß den Zielen der übergeordneten Planungen ist durch das geltende Planungsrecht bislang nicht ausreichend gewährleistet. Somit ist zur Umsetzung der geplanten und der dem jeweiligen Schutzstatus entsprechenden Bebauung einschließlich der dafür erforderlichen Erschließung unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB erforderlich. Für den Bebauungsplan wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB parallel eine Umweltprüfung durchgeführt, welche als Umweltbericht in den Bebauungsplan Eingang findet.
Der Entwurf des Bebauungsplans XXI-40c liegt mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Dem Amtsblatt von Berlin und dem Internet sind die Arten der verfügbaren umweltbezogenen Informationen im Bereich des Bebauungsplanverfahrens sowie Informationen über die Datenverarbeitung zu entnehmen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Basis-Angaben zum Vorgang
ID
2008
Fortschritt
Abgeschlossen
Themen
Marzahn-Hellersdorf
Verfahrensart
Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungspläne
Vorgangsart
Antrag
Orte
Zur Alten Börse 83 und 82
Beilsteiner Straße 81A und 81
Berlin 12681
Deutschland
Marzahn-Hellersdorf
Bearbeitung des Verfahrens
Frist für Ehrenamtliche
Termine und Auslegung
Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung, Gesundheit, Personal und Finanzen
Stadtentwicklungsamt,
Fachbereich Stadtplanung, 4. Etage, Foyer
Öffnungszeiten Auslegungsort:
Montag bis Mittwoch 8:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 14:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung
Ansprechpartnerin: Frau Feldtmann
Telefon: (030) 90293 5241
Telefax: (030) 90293 5105
Eingangsinfos
Eingangsdatum