B-Plan 7-98 VE Lichtenrader Damm 227, 229/241 und 243/251 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Lichtenrade
Erläuterungen zum Vorgang
Was ist geplant?
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets nach § 4 Baunutzungsverordnung für die Grundstücke Lichtenrader Damm 229/241 und 243/251 zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern sowie die Festsetzung des Grundstücks Lichtenrader Damm 227 als private Grünfläche.
Rechtliche Hinweise
Geltungsbereich Lichtenrader Damm 227, 229/241 und 243/251 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Lichtenrade Art der Beteiligung Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) Amtliche Bebauungsplannummer: 7-98 VE Zeitraum der Beteiligung: 30.08.2021 - 29.09.2021Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-98 VE vom 11. August 2021 liegt mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes öffentlich aus.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Schutzgut Fläche:
Angaben zum Flächenverbrauch und zur Berücksichtigung des Gebots der Innenentwicklung
- Schutzgüter Boden und Wasser:
Auswirkungen der zusätzlichen Versiegelungen auf die Bodenfunktionen und den Wasserhaushalt, Regenwasserkonzept
- Schutzgüter Klima und Luft:
Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das Bioklima unter Berücksichtigung des Klimawandels
- Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt:
Auswirkungen der geplanten Bebauung auf den Lebensraum von Tieren und Pflanzen, Biotoptypenerfassung einschließlich Baumbestand, artenschutzfachliche Untersuchungen und Maßnahmenplanungen zu den Arten(gruppen) Fledermäuse, Brutvögel, Zauneidechse und Amphibien
- Schutzgut Orts- und Landschaftsbild:
Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das Landschaftsbild
- Eingriffe in Natur und Landschaft:
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung unter Berücksichtigung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich am Ort des Eingriffs und in der Marienfelder Feldmark
- Schutzgut Mensch:
Versorgung mit Grünflächen und Kinderspielplätzen, schalltechnische Untersuchung zu Auswirkungen des Verkehrs-, Gewerbe- und Freizeitlärms auf die geplanten Nutzungen und die Nachbarschaft
- Schutzgüter Kultur und sonstige Sachgüter:
Auswirkungen des Vorhabens auf das Baudenkmal „Bauernhof Lichtenrader Damm 225“ und das Denkmalensemble „Dorfaue Lichtenrade“
Basis-Angaben zum Vorgang
Lichtenrader Damm 227
Berlin
Deutschland
Bearbeitung des Verfahrens
Termine und Auslegung
Sie haben gemäß § 3 Absatz 2 des Planungssicherstellungsgesetzes darüber hinaus im oben genannten Zeitraum die Möglichkeit, die Unterlagen im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung und Bauen, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Rathaus Schöneberg, Raum 3047, John-F.-Kennedy-Platz, 10825 Berlin, zu folgenden Zeiten einzusehen:
Montag bis Mittwoch von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Freitag von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung.
Fragen zum Verfahren oder zu den Inhalten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 7-98 VE können telefonisch unter (030) 90277-2386 oder per E-Mail an stadtplanung@ba-ts.berlin.de gestellt werden.
https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/a…