B-Plan 10-44 (erneute öffentliche Auslegung)

Erläuterungen zum Vorgang

Der Entwurf des Bebauungsplans 10-44 vom 12. März 2018 mit Deckblatt vom 12. Juni 2018 für das Gelände zwischen Zossener Straße, Kastanienallee, Havelländer Ring, nördlicher Grenze der Kleingartenanlage „Alt Hellersdorf“, Neuruppiner Straße, Havelländer Ring, Flurstück 382 (Fußwegeverbindung zwischen Kyritzer Straße und Zossener Straße) und Zossener Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Hellersdorf, liegt mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs aus formalen Gründen erneut öffentlich aus. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: –– Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Geschützte Flächen und Biotope im Sinne des BNatSchG sind nicht im Plangebiet vorhanden. Auswirkungen auf die Lebensräume, lokale Population und Nahrungshabitate vorkommender Tiere, zum Beispiel Mauersegler, Sperling, Turmfalken, Buntspecht, Kohlmeise, Ringeltaube, Nachtigall, Amsel, Fledermäuse, Hasen werden dargelegt. Aussagen zum geschützten Baumbestand und ruderalen Staudenfluren werden getroffen. –– Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild: Es liegen Aussagen zum Bestand und der Bewertung des Stadtraums vor sowie zu zukünftigen Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild unter Berücksichtigung der Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche. –– Schutzgut Klima und Luft: Aussagen zu Einflüssen der möglichen Bebauung im Plangebiet auf das Stadtklima werden getroffen. Beurteilung der Auswirkungen auf die Frischluftzufuhr im Plangebiet und außerhalb des Plangebietes. Information über mögliche Anwendungen klimawirksamer Maßnahmen im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplans. –– Schutzgut Mensch: Es erfolgte die Beurteilung des Verkehrsaufkommens auf der Zossener Straße und im Kreuzungsbereich Zossener Straße/Kastanienallee in Bezug auf die Lärmbelastung der geplanten Wohnnutzung. Insbesondere liegen Informationen vor über die Erforderlichkeit von Lärmschutzmaßnahmen zugunsten der geplanten Wohnnutzung. –– Schutzgut Boden: Information zu Verdichtung und Versiegelung des Bodens als Folge der geplanten Bebauung sowie zur Zusammensetzung des Bodens und Auswirkungen auf die Bodenfunktionen und Regelungsfunktion des Bodens für den Wasserhaushalt liegen vor. Das Bebauungsplangebiet ist keine Bodenbelastungsfläche. –– Schutzgut Wasser: Über Einflüsse der Planung auf die Versickerung des Niederschlagswassers und des Grundwassers beziehungsweise der Grundwasserneubildung wird informiert. –– Schutzgut Fläche: Es liegen Informationen zum Ausmaß und zur Qualität der durch die Planung in Anspruch genommenen Fläche vor (zum Beispiel vorhandene Versiegelung, bestehende Baurechte). –– Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter: Im Plangebiet befinden sich keine derartigen Schutzgüter. –– Eingriff in Natur und Landschaft: Es liegen Informationen über Eingriffe in Natur und Landschaft vor (Überschreitung des bisher zulässigen Maßes der baulichen Nutzung). Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Die ab dem 11. Mai 2018 aufgrund der Bekanntmachung - Stadt Stapl 304 - vom 14. März 2018 im Amtsblatt für Berlin Nummer 12 vom 23. März 2018 (ABl. S. 1534) vorgebrachten Stellungnahmen fließen ebenfalls in die Abwägung ein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage § 3 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung und des Berliner Datenschutzgesetzes. Geben Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit ausliegt.

Basis-Angaben zum Vorgang

ID
1793
Fortschritt
Abgeschlossen Abgeschlossen
Themen
Marzahn-Hellersdorf
Verfahrensart
Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungspläne
Vorgangsart
Antrag
Orte

Havelländer Ring 2
Zossener Straße, Kastanienallee, Havelländer Ring, Neuruppiner Straße
Berlin 12629
Deutschland

Marzahn-Hellersdorf

Bearbeitung des Verfahrens

Frist für Ehrenamtliche

Termine und Auslegung

Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Die ab dem 11. Mai 2018 aufgrund der Bekanntmachung - Stadt Stapl 304 - vom 14. März 2018 im Amtsblatt für Berlin Nummer 12 vom 23. März 2018 (ABl. S. 1534) vorgebrachten Stellungnahmen fließen ebenfalls in die Abwägung ein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Der Bebauungsplanentwurf kann auch im Internet eingesehen werden unter: http://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/politik-und-verwaltung/aemt… stadtplanung/artikel.519082.php

Eingangsinfos

Eingangsdatum

Ausgangsinfos