Aufstellung B-Plan 8-84 & Einstellung von B-Plan XIV-71b

Erläuterungen zum Vorgang

Das Bezirksamt Neukölln von Berlin hat in seiner Sitzung am 28. Februar 2017 beschlossen, für die Grundstücke Koppelweg 55/Mohriner Allee 56, 58, 60, Koppelweg 51/Mohriner Allee 52, eine Teilfläche des Grundstücks Koppelweg 45 sowie für einen Abschnitt der Mohriner Allee vor dem Grundstück Koppelweg 51/Mohriner Allee 52 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 8-84 aufzustellen. Gleichzeitig hat das Bezirksamt beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes XIV-71b für Teilflächen des Grundstücks Mohriner Allee 56/60 und Koppelweg 55 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz, einzustellen. Mit der Durchführung des Beschlusses wurde das Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, beauftragt.

Basis-Angaben zum Vorgang

ID
1203
Fortschritt
Abgeschlossen Abgeschlossen
Themen
Neukölln
Verfahrensart
Bebauungsplan frühzeitig
Vorgangsart
Antrag
Orte

Koppelweg 55
12347
Deutschland

Neukölln

Bearbeitung des Verfahrens

Frist für Ehrenamtliche

Termine und Auslegung

Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Bekanntmachung vom 2. März 2017 Stapl b2 Telefon: 90239-3283 oder 90239-0, intern 9239-3283

Eingangsinfos

Eingangsdatum