Änderung des Flächennutzungsplans in Teilbereichen - Öffentliche Auslegung -

Erläuterungen zum Vorgang

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat beschlossen, den Flächennutzungsplan Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Januar 2015 (ABl. S. 31), zuletzt geändert am 9. Juni 2016 (ABl. S. 1362), in Teilbereichen zu ändern. Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit § 2 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 664) geändert worden ist, nun öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung zu Änderungen des Flächennutzungsplans erfolgt für folgende Teilbereiche: - Charlottenburg-Wilmersdorf - Westkreuz/Heilbronner Straße (04/16) (Flächen im Bereich S-Bahnhof Westkreuz und südöstlich angrenzender Bahnanlagen sowie beiderseits der Bahn zwischen Rönnestraße/Stuttgarter Platz und Heilbronner/Gervinusstraße) Sicherung von Grünflächen zur besseren Vernetzung von Stadtquartieren und Freiräumen sowie Anpassung der Bauflächendarstellung südlich der Stadtbahntrasse (Einleitungsbeschluss vom 26. Mai 2016, ABl. S. 1314) - Spandau - Insel Gartenfeld/Saatwinkler Damm (01/16) (Flächen westlich der Gartenfelder Straße auf der Gartenfelder Insel und am Saatwinkler Damm östlich der Trasse der derzeit stillgelegten Siemensbahn) Städtebauliche Neuordnung von Gewerbeflächen und ehemaligen Arbeitnehmergärten zur Entwicklung von Wohnungsbaupotenzialen (Einleitungsbeschluss vom 26. Mai 2016, ABl. S. 1314) - Reinickendorf - Hennigsdorfer Straße (an der Kremmener Bahn) (01/18)* (Fläche westlich des S-Bahnhofs Heiligensee zwischen Bahntrasse und Niederneuendorfer See) Vorbereitung von Wohnungsbau im Einzugsbereich des S-Bahnhofs Heiligensee auf ehemaliger gewerblicher Baufläche (Einleitungsbeschluss vom 13. April 2018, ABl. S. 2249) Alter Bernauer Heerweg (03/12) (Fläche nördlich des Alten Bernauer Heerwegs beziehungsweise östlich der Quickborner Straße) Arrondierung von Wohnbauflächen in der Nähe zu Dorf und Landschaftsraum Lübars (Einleitungsbeschluss vom 1. November 2012, ABl. S. 2121) - Pankow - Buch V/Am Sandhaus/ehemalige Krankenhäuser (05/98) (Flächen zwischen Bundesautobahn A 10 nördlicher Berliner Ring, Hobrechtsfelder Chaussee, Pölnitzweg sowie der Gleistrasse der Stettiner Bahn) Neustrukturierung des westlichen Ortsteils; Erweiterung des Stadtquartiers Buch als Wohnungsbaustandort von besonderer Bedeutung; Sicherung von Wald- und Grünflächen Der als „Buch V“ 1998 eingeleitete Änderungsbereich wurde neu strukturiert und wird unter dem präzisierten Titel „Buch V/Am Sandhaus/ehemalige Krankenhäuser“ weitergeführt. (Einleitungsbeschluss vom 8. Januar 1998, ABl. S. 227) Französisch Buchholz-Berliner Straße/Ludwig-Quidde-Straße (08/17)* (Flächen zwischen Dorflage Buchholz und Panke sowie entlang Berliner Straße und Pasewalker Straße) Aktivierung von Wohnungsbaupotenzialen westlich des S-Bahnhofs Blankenburg (Einleitungsbeschluss vom 15. September 2017, ABl. S. 5144) - Treptow-Köpenick - Johannisthal/östlich Segelfliegerdamm am Landschaftspark (03/17)* (Fläche zwischen Segelfliegerdamm und Landschaftspark Johannisthal) Aktivierung von Wohnungsbaupotenzialen auf Brachflächen in der Wissenschaftsstadt Adlershof (Einleitungsbeschluss vom 15. September 2017, ABl. S. 5144) - Neukölln - Harzer Straße/Elsenstraße (07/17)* (Fläche zwischen Elsenstraße, Harzer, Brockenstraße und Kiehlufer) Städtebauliche Neuordnung eines ehemals gewerblich genutzten Standorts hin zu einem urbanen, gemischt-genutzten Wohn- und Arbeitsquartier (Einleitungsbeschluss vom 15. September 2017, ABl. S. 5144) - Steglitz-Zehlendorf - Nachnutzung ehemaliger Güterbahnhof Zehlendorf (04/17)* (Fläche westlich S-Bahnhof Zehlendorf zwischen Anhaltinerstraße und der südlich angrenzenden Trasse der Wannseebahn) Städtebaulich geordnete Umnutzung und Integration in die umgebende Stadtstruktur (Einleitungsbeschluss vom 15. September 2017, ABl. S. 5144) Die mit * gekennzeichneten Änderungen des Flächennutzungsplans werden gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt; dementsprechend wird von einer gesonderten Umweltprüfung und einem Umweltbericht abgesehen. Die im Standardverfahren durchgeführten Änderungen liegen mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich aus. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: Gesamtstädtische Programme, Pläne und Kataster: das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm, der Umweltatlas, der Stadtentwicklungsplan Klima, der Lärmaktionsplan, das Bodenbelastungskataster und die Denkmalliste. Für einzelne Verfahren liegen zudem weitere Arten umweltbezogener Informationen vor. Ein Teil der Informationen kann sich auf mehrere Themenbereiche und ihre Wechselwirkungen sowie auch nur auf Einzelflächen beziehen. Westkreuz/Heilbronner Straße (04/16) Ergänzende fachliche Untersuchungsergebnisse zu den Themenbereichen Biotoptypen Westkreuz sowie Tier- und Pflanzenarten Westkreuz sowie die Geologische Karte von Berlin. Zudem liegen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu den Themenbereichen beziehungsweise Einzelthemen Biotop- und Artenschutz, Naturschutz, Freiraumschutz, Wegeverbindungen, Wald, Klimaschutz, Verkehr, ÖPNV-Erschließung, Verkehrslärm/Schallschutz, Denkmalschutz und Altlasten vor. Insel Gartenfeld/Saatwinkler Damm (01/16) Umweltberichte zu den Bebauungsplänen 5-107 (Entwurf) und 5-109 (Entwurf) sowie deren ergänzende Fachgutachten zu den Themenbereichen Biotop- und Artenschutz, Natur- und Umweltschutz, Freiraumplanung, Verkehr und Schallschutz. Zudem liegen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu den Themenbereichen beziehungsweise Einzelthemen Biotop- und Artenschutz, Freiraumschutz, Klimaschutz, Naturschutz, Wald, Gewässerschutz, Trinkwasserschutzgebiete, Verkehr, ÖPNV-Erschließung, Schallschutz, Denkmalschutz und Altlasten vor. Alter Bernauer Heerweg (03/12) Umweltberichte zu den Bebauungsplänen 12-49 a (Entwurf) und 12-49 c (Entwurf) sowie ergänzende Fachgutachten zu den Themenbereichen Artenschutz, Biotopschutz, Boden und Altlasten. Zudem liegen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung des Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens zum Themenbereich Artenschutz vor. Buch V/Am Sandhaus/ehemalige Krankenhäuser (05/98) Es liegen aktuelle Fachgutachten zum „Waldentwicklungskonzept Berlin Buch“ (Bewertung der Waldflächen; Biotop- und Nutzungskartierung; Brutvogelkartierung; Erfassung von Fledermaus-Sommerquartieren und ausgewählten xylobionten Käfern) und zur „Moorlinse“ (Floristische und faunistische Bestandserhebung) vor. Die Öffentlichkeit hat während der Auslegungsfrist Gelegenheit, Stellungnahmen vorzubringen oder zu Protokoll zu geben. Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden geprüft und in die weitere Abwägung einbezogen. Das Ergebnis wird dem Senat von Berlin und dem Abgeordnetenhaus von Berlin mit einer Stellungnahme der Verwaltung vorgelegt. Nach Zustimmung durch das Abgeordnetenhaus von Berlin zu den Änderungen des Flächennutzungsplans wird das Ergebnis der Öffentlichkeit und den Behörden mitgeteilt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wird die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 28. Mai bis einschließlich 29. Juni 2018 durchführen.

Basis-Angaben zum Vorgang

ID
1757
Fortschritt
Abgeschlossen Abgeschlossen
Themen
FNP-Änderung
Verfahrensart
Übergeordnete Planungen
Vorgangsart
Antrag

Bearbeitung des Verfahrens

Frist für Ehrenamtliche

Termine und Auslegung

Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Die öffentliche Auslegung wird durchgeführt bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin (Mitte) (im Dienstgebäude der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz), 2. Etage, Foyer rechts, Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr. Bei Gesprächsbedarf wird um Terminvereinbarung gebeten unter Telefon: 9025-1377/1383 oder den auf den Änderungsblättern verzeichneten Telefonnummern der jeweiligen Bearbeiterinnen/Bearbeiter. Zusätzlich können die Planunterlagen im Dienstgebäude der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Raum 001, Erdgeschoss, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin, eingesehen werden. Informationen zu den Änderungen liegen auch in den jeweiligen Bezirksämtern (Stadtentwicklungsamt/Fachbereich Stadtplanung) vor. Es besteht auch die Beteiligungsmöglichkeit über das Internet unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp Stellungnahmen sollten uns bis zum 29. Juni 2018 erreichen. Später eingehende Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Für die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten ist eine freiwillige schriftliche Einwilligung erforderlich. Ohne diese ausdrückliche Einwilligung werden personenbezogene Daten nicht gespeichert und die Stellungnahme anonymisiert in die Abwägung eingestellt. Eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme erfolgt dann nicht. Einwilligungen können jederzeit widerrufen werden. Weitere Informationen sind der „Information über die Datenverarbeitung bei Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan“ zu entnehmen, die mit ausliegt. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (vergleiche § 3 Absatz 3 BauGB).

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