Änderung der Wasserschutzgebietsverordnung Johannisthal

Erläuterungen zum Vorgang

Link zur Auslegung SenUVK: https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/wasser/schutzgebiete-auslegung/ Nach dem gültigen Wasserversorgungskonzept für Berlin wird das Wasserwerk Johannisthal aus wasserwirtschaftlichen Gründen in absehbarer Zeit nach notwendiger technischer Aufrüstung und einer Förderphase, die nicht der Wasserversorgung dient, wieder zur Trinkwasserversorgung genutzt. Da voraussichtlich die Festlegung der Schutzzonengrenzen für den künftigen Betrieb des Wasserwerks Johannisthal in einem geringeren Ausmaß, als in der noch geltenden Wasserschutzgebietsverordnung zugrunde gelegt, erfolgen wird, ist es unter Beachtung des Übermaßverbots erforderlich und geboten, zum Schutz der rechtlichen Interessen der Betroffenen das Wasserschutzgebiet zu verkleinern und in ein Vorbehaltsgebiet nach dem Vorbild des angrenzenden bestehenden Vorbehaltsgebiets Johannistal umzuwandeln.

Basis-Angaben zum Vorgang

ID
2443
Fortschritt
Abgeschlossen Abgeschlossen
Themen
Wasserwerk
WW Johannisthal
Verfahrensart
Schutzgebiete, Wasserschutzgebiete
Vorgangsart
Antrag
Orte

Königsheideweg 200
12487
Deutschland

Bearbeitung des Verfahrens

Frist für Ehrenamtliche

Termine und Auslegung

Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Der Entwurf zur Änderung der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Johannisthal wird bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Ableilung Il, Zimmer 2.008, Brückenstraße 6, 10179 Berlin, während der Dienststunden Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr und Freitag von 9 bis 14 Uhr in der Zeit vom 27.05.2019 bis 27.06.2019 öffentlich ausgelegt. E-mail: wsg-johannisthal@senuvk.berlin.de

Eingangsinfos

Eingangsdatum

Ausgangsinfos