Änderung der Wasserschutzgebietsverordnung Johannisthal
Erläuterungen zum Vorgang
Link zur Auslegung SenUVK:
https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/wasser/schutzgebiete-auslegung/
Nach dem gültigen Wasserversorgungskonzept für Berlin wird das Wasserwerk Johannisthal aus wasserwirtschaftlichen Gründen in absehbarer Zeit nach notwendiger technischer Aufrüstung und einer Förderphase, die nicht der Wasserversorgung dient, wieder zur Trinkwasserversorgung genutzt.
Da voraussichtlich die Festlegung der Schutzzonengrenzen für den künftigen Betrieb des Wasserwerks Johannisthal in einem geringeren Ausmaß, als in der noch geltenden Wasserschutzgebietsverordnung zugrunde gelegt, erfolgen wird, ist es unter Beachtung des Übermaßverbots erforderlich und geboten, zum Schutz der rechtlichen Interessen der Betroffenen das Wasserschutzgebiet zu verkleinern und in ein Vorbehaltsgebiet nach dem Vorbild des angrenzenden bestehenden Vorbehaltsgebiets Johannistal umzuwandeln.
Basis-Angaben zum Vorgang
ID
2443
Fortschritt
Themen
Wasserwerk
WW Johannisthal
Verfahrensart
Schutzgebiete, Wasserschutzgebiete
Vorgangsart
Antrag
Orte
Königsheideweg 200
12487
Deutschland
Bearbeitung des Verfahrens
Frist für Ehrenamtliche
Termine und Auslegung
Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Der Entwurf zur Änderung der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Johannisthal wird bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz,
Ableilung Il, Zimmer 2.008,
Brückenstraße 6, 10179 Berlin,
während der Dienststunden
Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr
und Freitag von 9 bis 14 Uhr
in der Zeit vom 27.05.2019 bis 27.06.2019 öffentlich ausgelegt.
E-mail: wsg-johannisthal@senuvk.berlin.de
Eingangsinfos
Eingangsdatum